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Neue Regelungen, wer in Bayern als geboostert gilt.


Sehr geehrte Patient*innen,

ab sofort gelten folgende Regelungen, wer in Bayern als geboostert zählt:

  • Wer dreimal geimpft ist, zählt als geboostert. Ab sofort gilt das bereits ab Tag 1 nach der Booster-Impfung.

  • Wer als zweifach geimpfter von einer Corona-Infektion genesen ist, wird den Geboosterten gleichgestellt

  • Wer mit Johnson&Johnson geimpft wurde, braucht zwei weitere Impfungen mit BioNTech oder Moderna, um als geboostert zu gelten.

  • Wer ungeimpft an Corona erkrankt, kann sich frühestens drei Monate danach impfen lassen. Nach weiteren drei Monaten kann die Zweitimpfung erfolgen, was dann auch direkt als geboostert gilt.

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