Corona-Virus-Testverordnung endet am 28.02. 2023Der Anspruch auf kostenfrei Tests nach der Corona-Virus-Testverordnung endet am 28.2.2023.Die Kosten für sämtliche präventive Coronatests werden ab 01.03.2023 nicht mehr von Krankenkassen übernommen.
Der Anspruch auf kostenfrei Tests nach der Corona-Virus-Testverordnung endet am 28.2.2023.Die Kosten für sämtliche präventive Coronatests werden ab 01.03.2023 nicht mehr von Krankenkassen übernommen.