Am 07.04.2023 endeten die Corona-Schutzmaßnahmen.

Das bedeutet:
ab den 08.04.2023 entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektions-schutzgesetz §28b, damit entfällt auch die Tragepflicht von Schutzmasken bei den Besuch einer Arztpraxis, eines Krankenhauses oder Pflegeheimes