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ausgelaufene Corona Schutzmaßnahmen ...

Am 07.04.2023 endeten die Corona-Schutzmaßnahmen.


Das bedeutet:

ab den 08.04.2023 entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektions-schutzgesetz §28b, damit entfällt auch die Tragepflicht von Schutzmasken bei den Besuch einer Arztpraxis, eines Krankenhauses oder Pflegeheimes


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