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Vorsorgeuntersuchung

Zwischen 18 und 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf einen Gesundheitscheck. Ab dem 35. Lebensjahr kann diese Untersuchung alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Es werden hierbei gesundheitliche Risiken wie z B Diabetes oder Herz-Kreislauf Erkrankungen erfasst. Sie können die Leistung gerne durch zusätzliche Selbstzahler- Laboruntersuchungen ergänzen lassen. Termine hierfür sind jeweils vormittags zu vereinbaren. Wir bitten Sie nüchtern zu erscheinen.

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Hautkrebs Früherkennung

Ab einem Alter von 35 haben Sie als gesetzlich Krankenversicherter alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Bei dieser Untersuchung geht es darum, Hautkrebs möglichst schon im Anfangsstadium zu entdecken. Für den Termin sollten Sie in etwa 15 min einplanen. Sie sollten ungeschminkt und möglichst ohne Schmuck zur Untersuchung erscheinen.

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