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Häufige Fragen zu allgemeinen Themen

Muss ich einen Termin vereinbaren? 
Sie sind jederzeit zu unseren offiziellen Sprechzeiten willkommen. Eine Terminvereinbarung ist lediglich bei Vorsorgeuntersuchungen, Hautkrebs Screening und Erstkontakt notwendig. 

Wann sind Ihre Sprechzeiten? 
Siehe Infobox "Sprechzeiten".

Was sollte ich als neuer Patient beachten? 
Bitte vereinbaren Sie bei Erstkontakt einen Termin und bringen Sie die aktuellsten und wichtigsten Arztberichte, Befunde und ggf. Ihren Medikamentenplan mit.

Wie bekomme ich ein Folgerezept oder eine Überweisung? 
Sie können beides über unsere Online-Rezeption anfordern.

Die Dokumente sind am Folgetag für Sie abholbereit. 

Machen Sie auch Hausbesuche? 
Unser Praxiszentrum bietet Ihnen im Fall von Bettlägerigkeit und Immobilität selbstverständlich auch Hausbesuche an. Geben Sie bitte bei der Terminvereinbarung an, dass Sie einen Hausbesuch wünschen. 

 

Was mache ich bei einem Notfall? 
Zu Praxisöffnungszeiten stehen wir für Sie bereit. Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117. In lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte die Rettungsleitstelle unter der Nummer 112. 

Seit 1. Januar 2024 ist das eRezept für gesetzlich Versicherte verpflichtend.
Das klassische rosa Rezept wird dann nicht mehr verwendet. Im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden die Rezepte weiterhin bei uns in der Praxis erstellt, Sie bekommen aber kein „Papierrezept“ mehr ausgehändigt.

 

Wie bekommen Sie dann Ihre Medikamente? 

Nachdem der Arzt in der Praxis das Rezept erstellt und digital signiert hat, gehen Sie in die Apotheke Ihrer Wahl und weisen sich dort mit Ihrer Krankenversicherungskarte aus. Der Apotheker sieht dann in seinem Computer welches Rezept verordnet wurde und gibt Ihnen die Medikamente aus.
Hinweis: Die Rezeptdaten sind NICHT auf der Karte gespeichert sondern in einer gesicherten Cloud - die Karte dient nur zur Authentifizierung.

Was ändert sich bei uns in der Praxis?

eRezepte, die in der Sprechstunde vom Arzt ausgestellt und signiert werden, können unmittelbar danach in der Apotheke abgeholt werden 

Wiederholungs-eRezepte (ohne Arztkontakt) werden von unseren Praxisteam wie immer persönlich am Tresen oder über den Rezept-AB / Online-Rezeption vorbereitet. Sie können das eRezept aber erst am Folgetag in der Apotheke abholen, weil die Rezepte erst  abends vom Arzt signiert werden. Erst danach ist das Rezept in der Apotheke Ihrer Wahl verfügbar. 


Folgende Rezepte sind über das eRezept noch nicht verfügbar:

    - Hilfsmittel-Rezepte 
    - Betäubungsmittel-Rezepte
    - Grüne Rezepte
    - Privat-Rezepte

Seit Mitte 2023   => eAU, der gelbe Schein wird digital

Sie sind krank und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen eine Krankschreibung mitgegeben. Möglicherweise wundern Sie sich, da Sie nur noch ein einzelnes Blatt für Ihre Unterlagen erhalten haben. Das liegt daran, dass Ihre Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch AU genannt, nun elektronisch erhalten.

 

Die AU, bekannt auch als „gelber Schein“, haben Sie bislang als ein Original mit zwei Durchschlägen erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher noch per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden. Das ändert sich nun.

=>  Den Durchschlag für die Krankenkasse verschickt Ihre Arztpraxis nun digital. Sie erhalten nur noch eine

       Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen, damit Sie wissen, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind.

=>  Ihren Arbeitgeber müssen Sie weiterhin per Telefon oder E-Mail über Ihre Krankschreibung informieren. 

      Daraufhin ruft dieser Ihre AU-Daten bei der Krankenkasse elektronisch ab.

=>  Sind Sie arbeitssuchend, SchülerIn, Studierende oder MinijobberIn in einem Privathaushalt? Dann benötigen

      Sie weiterhin eine Papierbescheinigung für das Jobcenter, die Schule oder den Arbeitgeber. Sagen Sie in

      diesem Fall einfach in der Praxis Bescheid.

Das neue Verfahren gilt nicht für Privatversicherte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland und Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes.

Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Alle Übertragungswege sind besonders sicher. Auch sind alle Nachrichten verschlüsselt.

Was mache ich bei einem Notfall?

 

Zu den Praxisöffnungszeiten stehen wir für Sie bereit.

Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117.

In lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte die Rettungsleitstelle unter der Nummer 112. 

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